Deutschland will aus der Verbrennung fossiler Kohle aussteigen, eine klimapolitisch absolut notwendige Entscheidung. Und doch ist sie der Grund, warum ein Gericht die Bundesrepublik womöglich dazu verdonnern könnte, Millionen unserer Steuergelder an ein Schweizer Energieunternehmen zu zahlen. Dieses absurde Szenario droht bald Wirklichkeit zu werden.
Was steckt dahinter? Weil Deutschland im Zuge des Kohleausstiegs ein Kohlekraftwerk im nordrhein-westfälischen Lünen abschalten will, verlangt die Azienda Elettrica Ticinese (AET), ein staatliches Energieunternehmen aus der Schweiz, horrende Summen an Schadensersatz. Obwohl das Kraftwerk bereits tief in den roten Zahlen steckt, fordert AET von Deutschland eine Entschädigung für angeblich entgangene Gewinne bis 2053.
Das Brisante: Verhandelt wird die Klage nicht etwa vor einem öffentlichen und demokratisch legitimierten Gericht, sondern hinter verschlossenen Türen – vor einem privaten Schiedsgericht, das unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagt. Sollte AET vor diesem geheimen Schattengericht Erfolg haben, droht eine Lawine ähnlicher Verfahren. Denn viele Kohlekraftwerke in Europa gehören internationalen Investoren, die ähnliche Klagen anstreben könnten – mit fatalen Folgen für den Klimaschutz. Diese Gefahr haben wir gemeinsam mit unseren Schweizer Partnerorganisationen in einem aktuellen Briefing aufgezeigt, das wir bald veröffentlichen werden.
Mehr über den Fall AET, die Hintergründe zu den sogenannten ISDS-Schiedsgerichten und wie wir uns als Umweltinstitut gegen diesen gefährlichen Hebel der Konzernlobby stemmen, erfahren Sie in unserer aktuellen Meldung. |