Möglich macht diesen Skandal eine gesetzliche Hintertür im EU-Pestizidrecht. Eigentlich gilt: Sobald die Zulassung eines Wirkstoffs ausläuft, muss die Herstellerfirma einen Antrag stellen, damit sie das Pestizid weiterverkaufen darf. Die Behörden sollen dann auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse die Risiken innerhalb von drei Jahren neu bewerten. Doch wenn sich diese Bewertung verzögert, kann die EU-Kommission eine sogenannte technische Verlängerung erteilen. Als Ausnahmeregelung gedacht ist dies mittlerweile zur Regel geworden.
Besonders alarmierend: Auch erwiesenermaßen gefährliche Wirkstoffe wie zum Beispiel Chlortoluron, Pendimethalin und Flufenacet werden durch diese Praxis seit Jahren auf dem Markt gehalten – obwohl sie als krebserregend oder hormonell wirksam gelten oder sich zu sogenannten Ewigkeitschemikalien abbauen, die unsere Umwelt über Jahrzehnte belasten.
Für uns ist klar: Der Missbrauch der technischen Verlängerungen muss aufhören! Danke, dass Sie uns dabei unterstützt haben, die Ergebnisse unserer Analyse jetzt öffentlich machen zu können. Im nächsten Schritt konfrontieren wir die Bundesregierung und die EU-Kommission mit den Fakten und Zahlen. Denn nur mit politischem Druck können wir erreichen, dass diese Praxis endlich gestoppt wird.
Eine anschauliche Übersicht der Analyseergebnisse finden Sie auf unserer Website:
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